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Was darf ich mit den Klassen A, M + Mofa fahren?
Klasse Mofa (Mindestalter 15 Jahre)
Mofa und Roller, maximal 25 km/h bbH, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Klasse M - Zweirädrige Krafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mindestalter 16 Jahre)
Motorrad maximal 45 km/h bbH, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Klasse A1 - Leichtkrafträder (Mindestalter 16 Jahre)
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit 80 km/h bbH gefahren werden.
Eingeschlossene Klasse: M
Klasse A beschränkt - mittelschwere Krafträder (Mindestalter 18 Jahre)
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
Eingeschlossene Klasse: A1, M
Klasse A unbeschränkt - schwere Krafträder (Mindestalter 25 Jahre)
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
Eingeschlossene Klasse: A beschränkt, A1, M
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Wie lange Dauert die Ausbildung mindestens?
Klasse Mofa
Theorie:
- 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle fü Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet
oder
- Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden
Praxis:
- 90 Minuten Grundausbildung
Klasse A1, A beschränt, A unbeschränkt
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt 1b)
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Klasse M
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
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Welche Prüfungen muss ich machen?
Klasse Mofa
Theorieprüfung ist abzulegen
- Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Klasse M
Theorieprüfung ist abzulegen
- Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer 30 Minuten
- Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften
Klasse A1, A beschränkt, A unbeschränkt
Theorieprüfung ist abzulegen
Bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und unbeschränkt, mindestens 45 Minuten bei Klasse A1
- Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftstrasse
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Unterlagen und Nachweise
die Sie dem Antrag auf Fahrerlaubnis beilegen (siehe Voraussetzungen)
Klassen M, A1, A beschränkt, A unbeschränkt
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klassen Mofa
- Lichtbild